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Sicherung im Anhängerbetrieb

24.04.2017 15:11
avatar  Andy
#1 Sicherung im Anhängerbetrieb
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Admin

Hi Leute,

da ich mich ja gerade ganz frisch dafür interessiere und alle Informationen dazu "aufsauge": offenbar war es üblich das vorgeschriebene Sicherungs-Stahlseil als Schlaufe um den Kugelkopf zu legen - das wird in NL und CH inzwischen nicht mehr anerkannt, da muss das Seil in einer extra Öse eingehängt werden.
Also falls es noch nicht bekannt ist, dann ist das hier der Hinweis für diejenigen, die mit Anhänger in (oder durch) diese Länder fahren wollen. Es gibt wohl auch "Nachrüstsets" für diejenigen, die keine extra Öse haben (ich gehe bei uns mal davon aus, das wir das dran haben werden, bei einer neuen Anhängerkupplung).

Andy

     Andy      

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01.05.2017 09:05
#2 RE: Sicherung im Anhängerbetrieb
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Fahrkönner

Hallo Andi,

danke für den Hinweis. Ich habe auf der Seite von WESTFALIA folgendes gefunden:

Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern

Berichten zufolge wird bei bestimmten Pkw-Gespannen das Fehlen bzw. die nicht ordnungsgemäße Anbringung eines zusätzlichen Sicherungsseils (bzw. einer Abreißleine) moniert und mit hohen Bußgeldern geahndet. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 750 kg bis 3.500 kg und die damit zur „mittleren Gewichtsklasse“ zählen, werden im Regelfall Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Fahrzeug bremst, läuft der Anhänger auf und die Bremsen des Anhängers werden automatisch ausgelöst. Wenn sich der Anhänger löst, soll das Sicherungsseil den Anhänger durch das Auslösen der Bremsen schnellstmöglich zum Stand bringen. Bei mit Auflaufbremsen gesicherten Anhängern ist ein solches Sicherungsseil Pflicht!

Grundsätzlich sind folgende Varianten in Bezug auf die Sicherungsöse möglich;

- Anhängerkupplungen die über eine nationale Bauartgenehmigung des KBA oder über eine Zulassung gem. der 1. Europäischen Genehmigungsrichtlinie EWG94/20 verfügen, haben nicht unbedingt eine Sicherungsöse für das Abreißseil.
- Anhängerkupplungen die gem. ECE 55 R geprüft und genehmigt sind verfügen über eine derartige Sicherungsöse.
- Sofern keine Sicherungsöse vorhanden ist, genügt es, wenn das Sicherungsseil per Schlaufe um die Anhängerkupplungs-Kugel gelegt wird. Ist eine Sicherungsöse vorhanden, muss diese genutzt werden.

In den Niederlanden & in der Schweiz:
Die gesetzlichen Regelungen sehen spezielle Sicherungseinrichtungen vor, bei dem eine Losreißvorkehrung Pflicht ist und sicherstellt, dass beim Verlieren des Anhängers dieser sich nicht selbstständig macht. Das heißt, die Befestigung des Seils durch eine Öse ist Pflicht, auch wenn man als Deutscher mit Anhänger oder Caravan in der Schweiz oder in den Niederlanden Urlaub macht. Informationen zur korrekten Anbringung finden sich auf den Internetseite des niederländischen Partnerclubs ANWB.



LG
Mark

"Toleranz ist der Verdacht, dass der Andere Recht hat"
Tucholsky

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